

Am 4. August bestätigte das St. Petersburger Strafgericht die Verurteilung des Antifaschisten Alexej Bytchin in zweiter Instanz. Die Anhörung dauerte keine 10 Minuten.
Bytchin wurde am 8. Mai dieses Jahres zu fünf Jahren Freiheitsstrafe wegen vorsätzlicher schwerer Körperverletzung verurteilt, wegen Einsatzes eines Messers gegen zwei Männer im letzten Jahr. Bytchins Aussage zufolge handelte er in einer Notwehrsituation.
erstes Transpi: Solidarität mit Alexej Bytchin
Letztes Jahr in der Nacht vom 12. auf den 13. Juni [1] war Alexej Bytchin mit einer Gruppe im Stadtzentrum unterwegs. Er und eine Freundin blieben hinter der Hauptgruppe zurück. Seiner Aussage zufolge kamen ihm zwei Neonazis entgegen, die den Hitlergruß zeigten und „Sieg Heil“ riefen. Einer von ihnen trug eine zerbrochene Flasche bei sich. Im Folgenden kam es zu Handgreiflichkeiten. Bytchin zufolge verteidigte er sich mit einem Messer und verletzte einen der Männer, woraufhin diese in einer Unterführung verschwanden.
Später stellt sich heraus, dass einer der beiden mutmaßlichen Neonazis Bereitschaftspolizist im Dienst einer OMON-Einheit [2] ist.
In den darauffolgenden Monaten ermittelte die St. Petersburger Polizei intensiv in dem Fall. Menschen aus St. Petersburg und Umgebung wurden zu mehrstündigen informellen Gesprächen geladen, die nicht protokolliert wurden. Andere wurden bedroht und illegal festgehalten, Daten von Mobiltelephonen wurden konfisziert und die Polizei sammelte Informationen mithilfe falscher Accounts in dem populären russischen sozialen Netzwerk vkontakte.ru [3].
Am 16. Juli 2008 morgens wurde ein Antifa festgenommen und zu einer Polizeistation gebracht. Dort musste er mehrere Stunden an die Heizung gefesselt zubringen und wurde schließlich gezwungen Alexej Bytchin anzurufen, um mit ihm ein Treffen in der Innenstadt zu vereinbaren. Während dieses Treffens wurde Bytchin verhaftet und sitzt seitdem im Knast.
Während der Gerichtsverhandlung beantragte die Verteidigung den Schuldspruch von „vorsätzlicher schwerer Körperverletzung mit lebensgefährlichen Folgen“ (Artikel 111 des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation) in „Übermaß an Selbstverteidigung“ (Artikel 114) umzuwandeln. Letzteres ist strafbar mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr. Das bedeutet, wenn der Schuldspruch verändert wird, dann könnte Bytchin sofort freigelassen werden, da er bereits mehr als 12 Monate in Untersuchungshaft verbracht hat. Zur Zeit seiner Verhaftung war Alexej Bytchin 22 Jahre alt.
Während des Gerichtsverfahrens präsentierte die Verteidigung einen Zeugen der bestätigte, dass Bytchin von zwei Männern angegriffen wurde. Das Gericht wies diese Zeugenaussage zurück, da er den Kampf nur aus der Entfernung beobachtet habe und die Gesichter der involvierten Personen nicht klar erkannt haben könne.
Eine andere Zeugenaussage, dass der mutmaßliche Angreifer den Nazigruß gezeigt habe und deutsche Nazislogans skandiert habe, wurde ebenfalls vom Gericht ignoriert.
Eines der Argumente der Verteidigung war, dass ein medizinisches Gutachten bestätigte, dass eine Schnittverletzung am Arm Bytchins aller Wahrscheinlichkeit nach durch Glas herbeigeführt wurde. Dieses Gutachten stützt die Aussage Bytchins, dass einer der Kläger ihn mit einer zerbrochenen Flasche attackierte und er in einer Notwehrsituation handelte. Seine Anwältin Olga Zeitlina führte aus, er sei von den Klägern gegen eine Wand gestoßen worden, einer von ihnen habe ihm mit der zerbrochenen Flasche auf den Kopf geschlagen und Bytchin habe sich mit den Armen geschützt, daher die Narbe. Jedoch auch diese Ausführung sei vom Gericht als irrelevant zurückgewiesen worden. Die Anwältin sagte sie beabsichtige Berufung einzulegen.
FreundInnen und GefährtInnen von Alexej sind davon überzeugt, dass Alexej sich in einer unvermeidlichen Notwehrsituation befand und dass das Urteil tendenziös ist. Russische AktivistInnenen betonen die offensichtliche nationalistische Einstellung innerhalb russischer Polizeistrukturen und vertreten die Ansicht, dass eine Anzahl an Polizisten ehemalige Nazi-Skinheads sind oder mit ihnen sympathisieren. Im Laufe der letzten drei Jahre wurden zahlreiche Vorfälle bekannt während derer die Polizei AntifaschistInnen auf Kundgebungen verhaftete und verprügelte.
Bytchin trug ein Messer zur Selbstverteidigung, ebenso wie viele AntifaschistInnen seitdem der 20 Jahre alte Antifaschist und Musiker Timur Katcharava von einem Dutzend Nazi-Skinheads am 13. November 2005 im Stadtzentrum von St. Petersburg auf offener Straße erstochen wurde. Sein Gefährte Maxin Zgibaj, der eine Vielzahl an Schnittverletzungen und eine schwere Kopfverletzung erlitt, überlebte den Angriff.

Transpi: Freiheit dem Antifaschisten A. Bytchin piter.indymedia.ru. Soliaktion in Krasnodar
weiterführende links:
deutsch
http://www.red-skins.de/wrash/index.php/news.antifa/Russland-Repression-gegen-Antifaschisten.html
http://de.indymedia.org/2008/09/226820.shtml
http://de.indymedia.org/2008/10/230460.shtml
http://de.indymedia.org/2008/08/224451.shtml
englisch und deutsch
http://de.indymedia.org/2008/08/224451.shtml?c=on#c519362
englisch
http://www.sptimes.ru/index.php?action_id=2&stor...
russisch
http://piter.indymedia.org/ru/node/6778
http://piter.indymedia.org/node/6787
http://piter.indymedia.ru/node/5055
http://piter.indymedia.org/ru/node/6415
http://www.zaks.ru/new/archive/view/49202
Kontakt
Antifascist information group
e-mail: antifa_spb (at) riseup.net
phone: +79817452556
Für eine grenzübergreifende Solidarität im Kampf gegen den Faschismus!
[1] der 12. Juni ist der „Tag Russlands“, der offizielle Nationalfeiertag Russlands.
[2] spezielle Sondereinheiten der Polizei, die unter anderem für brutale Auflösungen öffentlicher politischer Veranstaltungen eingesetzt werden. Sie sind vor allem durch ihr gewalttätiges Auftreten bekannt und haben in der Bevölkerung den Ruf von Schlägertruppen.
[3] einem facebook Nachahmer.