

Am 4. August bestätigte das St. Petersburger Strafgericht die Verurteilung des Antifaschisten Alexej Bytchin in zweiter Instanz. Die Anhörung dauerte keine 10 Minuten.
Bytchin wurde am 8. Mai dieses Jahres zu fünf Jahren Freiheitsstrafe wegen vorsätzlicher schwerer Körperverletzung verurteilt, wegen Einsatzes eines Messers gegen zwei Männer im letzten Jahr. Bytchins Aussage zufolge handelte er in einer Notwehrsituation.
Seit 13 Tagen befinden sich vier unserer Freundinnen und Freunde - KünstlerInnen in St. Petersburg (Russland)- im Hungerstreik. Sie halten sich unter freiem Himmel vor dem Sitz der St. Petersburger Stadtregierung im Smolny Park auf. Ihr gesundheitlicher Zustand ist ernst. Trotz Schwäche, Erschöpfungszuständen, Nierenproblemen und beginnender Gastritis malen sie, sobald das Wetter es zulässt. Es entstehen Bilder über Polizeigewalt, Willkür der Obrigkeit und Repression.